Raus aus der Krise – 10 Maßnahmen für mehr Wachstum!

Die wirtschaftliche Lage in unserem Land ist angespannt. Viele Unternehmen und Betriebe stecken in der Kostenfalle, hohe Energiepreise, Inflation und gestörte Wertschöpfungsketten sind belastend, die Konsumflaute hält an. Gleichzeitig wird unser Standort im internationalen Wettbewerb durchgereicht. Die Investitions- und Innovationsbereitschaft sinkt. Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung warnt: „Deutschland ist der große Verlierer“, nur noch Platz 18 unter 21 Ländern! Deutsche Spitzenunternehmen schauen sich deshalb vermehrt im Ausland um und investieren dort. Die Ampel-Politik ist auf dem Weg, Deutschland vom Wachstumsmotor Europas zum Schlusslicht zu machen.

Wir brauchen ein wirtschaftspolitisches Gesamtkonzept, um die Herausforderungen zu meistern und Deutschland wiederwettbewerbsfähig zu machen. Mittel- und langfristige Planungssicherheit muss gewährleistet sein. Die aktuelle Regierung stellt stattdessen ökologische Interessen und Ziele einseitig über alles und schwächt damit unseren Wirtschaftsstandort. Unternehmen und Betriebe haben keinerlei Planungssicherheit. Nachhaltig heißt, Wirtschaft, Energie und Klima gemeinsam zu denken. Es muss wieder um Investitionen und Innovationen gehen – für mehr Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze. Alles andere ist keine Wirtschaftspolitik, sondern Schlusslichtpolitik. Nur gemeinsam mit einer starken Wirtschaft schaffen wir den weiteren Weg.

Die Energie- und Klimawende muss deshalb wirtschaftspolitisch flankiert werden. Der Wandel der Wirtschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit kann nur mit starken Anreizen für Investitionen und Innovationen gelingen. Staatliche Eingriffe und Verbote sind der falsche Weg. Es muss darum gehen, die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft günstiger zu gestalten und neue Belastungen zu vermeiden.

Im Einzelnen:

1. Nationaler Energiekonsens, Industriestrompreis und Wasserstoff

Für die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft ist sichere und bezahlbare Energie unverzichtbar. Deshalb müssen Unternehmen und Betriebe in Deutschland von den im internationalen Vergleich sehr hohen Energiekosten entlastet werden. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist ein nationaler Energiekonsens als Kraftanstrengung aller demokratischen Parteien notwendig.

Ideologiefrei müssen alle Kapazitäten ans Netz, von einem stärkeren Ausbau der Erneuerbaren Energien bis zur Kernkraft. Die Steuer- und Abgabenlast bei Energie muss gesenkt werden. Der Bundeskanzler muss sein Versprechen eines Industriestrompreises von 4 Cent pro Kilowattstunde einlösen.

Zentrales Instrument der Energiewende und des Klimaschutzes muss der Emissionshandel werden, weil dieser effizient und marktgerecht ist. Zudem bedarf es eines internationalen Klimakonsenses, der Wachstum und Klimaschutz verbindet, Innovationen belohnt und Carbon Leakage verhindert.

Um einen Hochlauf der deutschen Wasserstoffwirtschaft zu erreichen, muss die inländische Erzeugungskapazität gesteigert und vor allem auch die entsprechende Infrastruktur aufgebaut werden. Dazu müssen auch alle bereits bestehenden und geförderten Erneuerbare-Energien-Anlagen in Deutschland grünen Wasserstoff produzieren dürfen.

Gleichzeitig muss über einen Ausgleichsmechanismus sichergestellt werden, dass die Wasserstoffproduktion auch an wind- und sonnenarmen Tagen im 24/7-Betrieb möglich ist. Dafür muss sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene einsetzen.

2. Konsequentes Belastungsmoratorium

Für die Krisenzeit müssen alle Belastungen für Unternehmen und Beschäftigte auf europäischer und nationaler Ebene konsequent vermieden werden. Auf europäischer Ebene müssen zum Beispiel die Regulierung für ein nachhaltiges Finanzwesen, die Regulierung von Lieferketten oder die Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting) von einem konsequenten Belastungsmoratorium erfasst werden.

3. Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Die bürokratischen Belastungen nehmen in der Wahrnehmung der Unternehmen eher zu als ab. Deshalb muss das Ziel sein, unnötige bestehende Bürokratie abzuschaffen. Der Bürokratieabbau für Unternehmen und Betriebe muss „spürbarer“ werden. Konkret fordern wir: kürzere Aufbewahrungsfristen, Vereinfachung der Dokumentationspflichten beim Mindestlohn und Entlastungen der Unternehmen bei Auslandsdienstreisen (A1-Bescheinigung), mehr Möglichkeiten für Experimentierräume in Gesetzen und Einführung von Gründerschutzzonen, bei denen in den ersten beiden Tahren nach der Gründung Unternehmen von möglichst vielen bürokratischen Auflagen befreit werden, insbesondere im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht sowie bei Berichtspflichten. Unternehmen mit Standorten in mehreren Bundesländern soll im Datenschutzrecht die Möglichkeit zur einheitlichen Anwendung gegeben werden. Sie erhalten ein Wahlrecht, welcher der unterschiedlichen Landesdatenschutzbeauftragten an ihren Standorten einheitlich für alle Betriebsstätten zuständig ist.

Neue Bürokratie muss stärker ausgebremst werden, indem die Vollzugs- und Praxistauglichkeit von Regelungen von Anfang an sichergestellt wird. Zudem bedarf es einer Ausweitung von „One in, one out“ zu „One in, two out“, ohne Ausnahmen bei europäischem Recht oder Klimaschutzmaßnahmen.

4. Schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren

Planungs- und Genehmigungsverfahren sind nicht nur im Bereich der Energiepolitik zu beschleunigen. Regelungen, die in einem Teilbereich zur Verfahrensbeschleunigung beitragen, müssen auch auf andere Bereiche wie Verkehr, Bau und digitale Infrastrukturen übertragen werden. Für Ausfuhrkontrollen muss die Bearbeitungsfrist verkürzt und nötigenfalls durch eine Genehmigungsfiktion ersetzt werden.

Gleichzeitig müssen die Genehmigungsbehörden gestärkt werden durch Bündelung der Verfahren in einer Hand mit starker personeller Ausstattung und Expertise. Das kann durch Umschichtung von Personal erfolgen.

5. Umfassende Unternehmenssteuerreform – 25 Prozent

Deutschland ist ein Hochsteuerland. Für mehr Wettbewerbsfähigkeit muss die Steuerlast auf einbehaltene Unternehmensgewinne auf 25 Prozent begrenzt werden.

Eine umfassende Unternehmenssteuerreform muss insbesondere auch den Solidaritätszuschlag vollständig abschaffen, die Verlustverrechnung verbessern und eine Turboabschreibung einführen.

6. Begrenzung der Sozialabgaben – 40 Prozent

Die Sozialabgaben müssen verbindlich und langfristig bei 40 Prozent stabilisiert und durch eine systematische Überprüfung von Ausgaben flankiert werden. Nicht iede Aufgabe muss der Staat regeln, wir brauchen eine
„Staatsinventur“. Ggf. erforderliche Steuerzuschüsse in die Sozialversicherung müssen im Bundeshaushalt verbindlich begrenzt werden.

7. Reform des Arbeitszeitgesetzes

Die Veränderungen in einer modernen, digitalen Arbeitswelt müssen berücksichtigt und die Wünsche von Beschäftigten und Unternehmen nach einer flexibleren Arbeitszeitgestaltung aufgegriffen werden.

Erforderlich ist insbesondere eine Reform des Arbeitszeitgesetzes, welche die Spielräume des EU-Rechts nutzt und für alle Unternehmen anstelle der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit festlegt.

Die sehr umfangreichen Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung für die Einrichtung von Home-Office-Arbeitsplätzen durch Arbeitgeber (etwa bei der Justierung von Sitzmöbeln, der Prüfung des Lichteinfalls etc.) sowie die Informationsvorgaben des Arbeitsschutzgesetzes und starren Ruhezeiten in Zeiten mobiler Arbeit erschweren die Digitalisierung von Arbeit in unnötiger Weise. Diese gilt es zu flexibilisieren und der Realität in der neuen Arbeitswelt anzupassen.

8. Fachkräfteoffensive – mehrberufliche Qualifikationen, schnellere Visaverfahren

Es bedarf einer Fachkräfteoffensive, welche die (Weiter)Qualifizierung Geringqualifizierter zu Fachkräften fördert, Anreize zum Erwerb beruflicher Qualifikationen entwickelt und die Digitalisierung der Arbeitsprozesse und der Weiterbildung vorantreibt. Auch die Techniker- und Meisterausbildung sowie die höhere berufliche Bildung mit den Abschlüssen Bachelor Professional und Master Professional müssen gestärkt werden. Wenn die berufliche Bildung so viel wert sein soll wiedie akademische Bildung, dann müssen auch Taten bei den Ländern folgen: Studenten werden durch Studi-Tickets, Vergünstigungen beim Wohnen, Essen oder der Krankenversicherung unterstützt. Das muss auch für Auszubildende gelten.

Für ausländische Fachkräfte, insbesondere in Engpassberufen, müssen Visaverfahren sowie die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und Fahrerlaubnisklassen vereinfacht und beschleunigt werden. Hier erwarten wir vom Auswärtigen Amt mehr Flexibilität und Initiative im Sinne der Dienstleistung für die Arbeitskräfte, die unsere heimische Wirtschaft braucht.

Noch zu häufig ist der Erwerb deutscher Sprachkenntnisse eine hohe Hürde, um Fachkräfte nach Deutschland zu holen. Daher wollen wir Sprachkenntnisse nur noch in dem Umfang einfordern, wie es für die berufliche Aufgabe erforderlich ist. Als Grundlage wollen wir dazu die Regelungen der IT-Fachkräftezuwanderung ausweiten.

9. Open-Data-Gesetzdeutlich erweitern, Venture Capital- und Startup- Ökosystem etablieren, Verwaltung endlich digitalisieren

Die Grundlage der Digitalwirtschaft sind Daten, auch nicht-personenbezogene der öffentlichen Hand. Das Open-Data-Gesetz wird seine Wirkung erst dann entfalten, wenn es ohne Einschränkungen umgesetzt wird. Deshalb muss es deutlich erweitert werden: Auch Krankenversicherungen oder die Arbeitsagenturen müssen künftig ihre Daten mit Entwicklern und Unternehmen teilen.

Die Wirtschaft braucht die Innovationskraft der Digitalisierung. Deshalb muss, beispielsweise über den Zukunftsfonds, die Kapitalausstattung in der Wachstumsphase sichergestellt werden, insbesondere von Start-ups und jungen Technologieunternehmen. Mittelfristig muss es unser Ziel sein, Deutschland als stärkstes europäisches Venture Capital- und Startup-Standort zu etablieren.

Damit die Behördenkommunikation digital und bürokratiearm durchgeführt werden kann, müssen das Stammdatenregister für Unternehmen und ein bundesweit einheitliches Unternehmenskonto schnell zur Anwendung gebracht werden. Das Onlinezugangsgesetz muss zügig und vollumfänglich umgesetzt werden. Ende 2022 waren erst 3 von 575 Verwaltungsleistungen flächendeckend verfügbar.

10. Weg für EU-only-Abkommen frei machen, Rohstoffversorgung sichern

Europa muss Verfechter des freien Handels und des Wettbewerbs bleiben. Es braucht neue Energie- und Rohstoffpartnerschaften sowie Handelsabkommen. Nebender zügigen Ratifikation verhandelter Abkommen, insbesondere Mercosur, ist auch die Verhandlung neuer Abkommen mit Indien und ASEAN-Staaten sowie eine Vertiefung bestehender Partnerschaften erforderlich, insbesondere mit den USA. Für mehr Tempo bei Handelsabkommen müssen EU-only-Abkommen zum Standard für neue Handelsverträge gemacht werden.

Für unsere Wettbewerbsfähigkeit brauchen wir gerade in Zeiten einer veränderten geopolitischen Lage ein sichere Rohstoffversorgung. Das schließt den heimischen Rohstoffabbau ebenso ein wie eine strategische Bevorratung von Rohstoffen, die privatwirtschaftlich organisiert sein sollte, etwa in Form einer steuerlich angereizten Rohstoffbevorratungsrücklage.

Für intensivere Handelsbeziehungen ist auch zentral, eine ambitionierte nationale Hafenstrategie zu entwickeln, die der Bedeutung der Häfen gerecht wird. Zwei Drittel des deutschen Außenhandels erfolgen über die Seehäfen, und rund 70 Prozent des deutschen Energieaufkommens werden über die Häfen importiert.

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