Sollen Behörden jetzt auch noch Passbilder anfertigen?

PNP Plus | 23.02.2022 | Stand 22.02.2022, 21:34 Uhr
Hauzenberg. Wie kommen Passfotos fälschungssicher in den Reisepass oder Personalausweis? Diese Frage bereitet gegenwärtig nicht nur Polizeibehörden und Ämtern, sondern auch gewerbsmäßigen Fotografen großes Kopfzerbrechen. Bei einem Besuch von MdB Andreas Scheuer (CSU) mahnte Andre Dünnbier vom gleichnamigen Hauzenberger Fotoatelier die Dringlichkeit einer Lösung an. Er verwies aber auch auf die Existenzbedrohung für die Fotobranche. Ein Gesetzentwurf nämlich regt an, die Bilder wegen der Fälschungssicherheit künftig direkt in den Amtsstuben anzufertigen.

„Die Fotografen müssen planen können“

Verbrecher und illegale Manipulatoren schlafen nicht. Und sie sind erfinderungsreich. Was die Fälschungssicherheit von Reisepässen und Personalausweisen anbelangt, hat jetzt das so genannte „Morphing“ neue Sicherheitslücken offengelegt. Dabei können Passbilder von einer bis zu sieben Personen durch frei verfügbare Computerprogramme zu einem Bild verschmolzen werden, womit das manipulierte Bild biometrische Gesichtsmerkmale von mehreren Leuten aufweist. Ein amtliches Dokument kann dann nicht nur vom Passinhaber, sondern auch von anderen Personen benutzt werden, etwa beim Grenzübertritt, bei Amts- oder auch Bankgeschäften.

Mit dem „Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- Ausweis und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen“ im Dezember 2020 hat der Bundestag zwar neue, entsprechend angepasste rechtliche Grundlagen geschaffen. Was allerdings noch fehlt, ist die technische Richtlinie für die Erstellung sogenannter E-Passbilder, insbesondere für deren fälschungssichere Übermittlung an Ämter und Behörden. Und dafür ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zuständig. „Auf diese Richtlinie warten wir Fotografen bis heute“, sagt Andre Dünnbier vom gleichnamigen Fotoatelier, obwohl das Gesetz schon vor über einem Jahr verabschiedet worden sei. Man brauche aber Planungssicherheit.

Bislang haben die Fotografen die Bilder teils direkt bei den Behörden vorbeigebracht, oft sogar mit Stempel und Unterschrift versehen. Denn der Antragsteller darf sein Passfoto für den Ausweis künftig nicht mehr selbst mitbringen, weil es möglicherweise ja manipuliert sein könnte. Im Gesetz wurde folglich angeregt, die biometrischen Passbilder künftig ausschließlich beim Amt unter Aufsicht eines Mitarbeiters anzufertigen. Das wiederum aber erfordere entsprechendes Knowhow, die technische Ausstattung und die nötigen Finanzmittel, teils mittlere fünfstellige Beträge. Vor allem aber: Es brächte rund 6000 Passbild-Fotografen in Deutschland in existenzielle Schwierigkeiten.

„Das würde das sichere Aus für viele Fotografen bedeuten, die vorwiegend von der Passfotografie leben“, betont Dünnbier. „Für uns wäre das verheerend.“ Auch sei es einem Behördenmitarbeiter doch nicht zumutbar, Personen zuhause aufzusuchen, weil sie nicht mehr mobil seien oder bettlägerig. Das Fotografieren von Babys beispielsweise erfordere auch entsprechende Erfahrung.

„Die Fotografen brauchen ja auch Planungssicherheit“, pflichtet Scheuer der Darstellung Dünnbiers bei, zumal in die technische Ausstattung zur Anfertigung eines fälschungssicheren Passfotos vorher erheblich investiert werden müsse. „Die Herstellung und Übermittlung der Fotos ist eine sicherheitsrelevante Frage ersten Ranges“, sagt Scheuer. Sie dürfe aber nicht zu Lasten der einschlägigen Wirtschaft umgesetzt werden.
Ein Hauptproblem bleibt deshalb neben der Herstellung auch die fälschungssichere Übermittlung an die Behörden. Und dafür wiederum gebe es in den Bundesländern bislang unterschiedliche Verfahren. Das BSI müsse also einheitliche Richtlinien erlassen. Er könne sich eine sogenannte Cloud-Lösung vorstellen, meint Scheuer.

Großes Problem: Fälschungssicherheit

Der Beamte im Einwohnermeldeamt erhalte das Foto, ohne dass jemand zwischenmanipulieren könne. Er werde deshalb mit dem Leiter des BSI unmittelbar Kontakt aufnehmen und eine zeitnahe Veröffentlichung der sehnlichst erwarteten Richtlinie anmahnen. Die nämlich müsse vor der Bekanntmachung noch in eine Rechtsverordnung überführt werden, was die Zustimmung des Bundesrats erfordere. Erst nach der Zertfifizierung könne die Verordnung „in die Breite ausgerollt werden“. Und das wieder brauche Zeit, die den Fotogeschäften aber fehle.